Freitag, 22. Januar 2016

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Entscheidet das Parlament für eine Volksabstimmung zum EU-Austritt?

Dienstag, 26. Jänner: Sitzung des Verfassungsausschusses; Mittwoch, 27. Jänner: Behandlung des Volksbegehrens im Plenum des Nationalrats


Zeiselmauer/Wien (OTS) - Bei der kommenden Sitzung des Verfassungsausschusses, am 26.1. von 11 bis 13 Uhr, geht es ausschließlich um das EU-Austritts-Volksbegehren und die darin geforderte, für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt aus der EU. Zu dieser öffentlichen Sitzung wurden zwei von den Betreibern nominierte Experten geladen, nämlich der bekannte niederösterreichische Ressourcenökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer und der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider aus Berlin. Diese werden - zusätzlich zu den ebenfalls geladenen Bevollmächtigten Inge Rauscher, Helmut Schramm und Mag. Markus Lechner - die Beweggründe und Argumente für dieses von über einer Viertelmillion österreichischen Bürgern und Bürgerinnen (261.056) Ende Juni 2015 unterzeichnete Volksbegehren gegenüber den Abgeordneten darlegen. Weitere, von den Betreibern angebotene Experten zum Thema - wie z.B. der freie Wirtschafts- und Umweltjournalist Mag. Klaus Faissner oder der Tierarzt und Tierschützer Dr. Franz-Joseph Plank - wurden vom Parlamentsausschuss nicht geladen.
Die Plenums-Sitzung des Nationalrats, bei der über das Ergebnis der Beratungen in diesem Ausschuß entschieden werden soll, wurde auf den 27.1. festgesetzt, also nur einen Tag nach dieser Sitzung (siehe auch http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160114_OTS0146). In den über vier Monaten, die dem Verfassungsausschuss insgesamt zur Beratung des Volksbegehrens gemäß der parlamentarischen Fristen zur Verfügung standen, befaßte sich dieser in zwei Sitzungen insgesamt gerade einmal dreieinhalb Stunden mit dem Thema. Deshalb überreichten die Vertreter des Volksbegehrens in den letzten Tagen im Parlament jedem einzelnen der 183 der im Plenum stimmberechtigten Abgeordneten ein umfangreiches schriftliches Dossier: Darin enthalten inhaltliche Stellungnahmen von insgesamt neun Autoren und weitere einschlägige Unterlagen zum EU-Austritt, welcher inzwischen von 45 % der Gesamtbevölkerung befürwortet wird (gemäß repräsentativer Meinungsumfrage des IMAS-Instituts vom Juli 2015). Es wird also niemals behauptet werden können, daß die Abgeordneten keine fundierten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gehabt hätten!
Der Text des Volksbegehrens, um den es bei der Ausschußsitzung am 26.1. und der Plenarsitzung am 27.1. geht, lautet wörtlich: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mittels Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen."
Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Was in Großbritannien von der Regierung bereits beschlossen ist, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den EU-Austritt, muss auch in Österrreich Wirklichkeit werden können!"




Verfassungsausschuß mit Experten zum EU-Austritts-Volksbegehren

 Datum:   26.1.2016, 11:00 - 13:00 Uhr
 Ort:     Parlament, Lokal VI
          Dr.-Karl-Renner-Ring 3, 1017 Wien


Rückfragehinweis:
   EU-Austritts-Volksbegehren
   Inge Rauscher, 02242-70516, 0664-4251935
   Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
   ihu@a1.net, www.eu-austritts-volksbegehren.at

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